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Im ersten Schritt setzen wir Ihre Schuldner in Kenntnis darüber, dass wir mit dem Einzug der Forderung beauftragt wurden. Mit einem ersten Inkassoschreiben fordern wir zur Zahlung auf und setzen eine Zahlungsfrist.
Wenn die außergerichtlichen Maßnahmen keinen Erfolg haben, leiten wir beim zuständigen Amtsgericht das gerichtliche Mahnverfahren ein,
Mit dem Schuldtitel leiten wir die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ein.
Beim Forderungseinzug zahlt sich ein langer Atem aus.