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3. Durchführung der Zwangsvollstreckung

Mit dem Schuldtitel leiten wir die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ein.

Vor den Vollstreckungsmaßnahmen unterziehen wir jeden Fall einer individuellen Betrachtung und beziehen alle Faktoren ein, um eine gezielte Maßnahme einzuleiten. Das können Kontopfändungen, Gehaltspfändungen, Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher vor Ort, sowie ggf. die Abgabe einer Vermögensauskunft durch den Schuldner oder auch die Pfändung von Steuererstattungen sein.




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