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    3. Durchführung der Zwangsvollstreckung

    Mit dem Schuldtitel leiten wir die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ein.

    Vor den Vollstreckungsmaßnahmen unterziehen wir jeden Fall einer individuellen Betrachtung und beziehen alle Faktoren ein, um eine gezielte Maßnahme einzuleiten. Das können Kontopfändungen, Gehaltspfändungen, Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher vor Ort, sowie ggf. die Abgabe einer Vermögensauskunft durch den Schuldner oder auch die Pfändung von Steuererstattungen sein.




    Susanne Mattner - Inkasso Forderungsmanagement

    Diplom-Kauffrau Susanne Mattner

    Alsterkrugchaussee 587

    22335 Hamburg

    Tel. 040 - 879 75 453

    Eingetragen in das Rechtsdienstleistungsregister

    Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesamt für Justiz, 53113 Bonn

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