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2. Gerichtliches
Mahnverfahren

Wenn die außergerichtlichen Maßnahmen keinen Erfolg haben, leiten wir beim zuständigen Amtsgericht das gerichtliche Mahnverfahren ein,

um einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Im Falle eines Widerspruchs oder Einspruchs werden unsere Partner-Anwälte im Klageverfahren tätig. Der Vollstreckungsbescheid verhindert zugleich auch die Verjährung Ihrer Forderung für mindestens 30 Jahre.

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