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    2. Gerichtliches
    Mahnverfahren

    Wenn die außergerichtlichen Maßnahmen keinen Erfolg haben, leiten wir beim zuständigen Amtsgericht das gerichtliche Mahnverfahren ein,

    um einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Im Falle eines Widerspruchs oder Einspruchs werden unsere Partner-Anwälte im Klageverfahren tätig. Der Vollstreckungsbescheid verhindert zugleich auch die Verjährung Ihrer Forderung für mindestens 30 Jahre.

    Susanne Mattner - Inkasso Forderungsmanagement

    Diplom-Kauffrau Susanne Mattner

    Alsterkrugchaussee 587

    22335 Hamburg

    Tel. 040 - 879 75 453

    Eingetragen in das Rechtsdienstleistungsregister

    Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesamt für Justiz, 53113 Bonn

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