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1. Außergerichtliches
Inkassoverfahren

Im ersten Schritt setzen wir Ihre Schuldner in Kenntnis darüber, dass wir mit dem Einzug der Forderung beauftragt wurden. Mit einem ersten Inkassoschreiben fordern wir zur Zahlung auf und setzen eine Zahlungsfrist.

An dieser Stelle beziehen wir bereits Auskunfteien mit ein oder ermitteln ggf. die aktuelle Anschrift. Reagiert der Schuldner nicht, folgt ein weiteres Schreiben mit Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens. An dieser Stelle machen wir bereits auf die Nachteile aufmerksam, die sich dadurch für den Schuldner ergeben. An dieser Stelle begleiten wir den Fall bereits durch ein professionelles Telefoninkasso. 20 Jahre Erfahrung haben hier gezeigt, dass die persönliche Ansprache durch uns am Telefon in vielen Fällen zum Erfolg führt. Bei höheren Forderungen setzen wir auch einen Außendienst ein.

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